Bewerbung für einen Aufenthalt

Familien mit einem Familienmitglied (Kind oder Erwachsener), das an Krebs erkrankt ist oder an Krebs gestorben ist, können in Stefans Hütte einen Bergurlaub verbringen.

Das ganze Jahr über bietet die Stiftung jede Woche zwei Familien einen kostenlosen Wochenaufenthalt in Stefans Stuga an.

Wer kann sich bewerben?

Familien, die nicht über die finanziellen Mittel für einen solchen Aufenthalt verfügen und in denen jemand in der Familie an Krebs erkrankt ist (Kind oder Erwachsener), können sich innerhalb von 24 Monaten nach der Erkrankung um einen Aufenthalt bewerben. Auch Angehörige einer an Krebs verstorbenen Person können innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod einen Antrag stellen.

Die antragstellenden Familien müssen ihren Wohnsitz in der Gesundheitsregion Süd haben und dort gemeldet sein, d. h. in Skåne, Blekinge, Kronoberg und Südhalland (Halmstad, Hylte und Laholm).

Das Regionale Krebszentrum Süd (RCC Syd) ist dafür verantwortlich, dass die Familien, die für einen Aufenthalt in Stefans Hütte in Frage kommen, informiert werden, und dass die Anträge bearbeitet und bewertet werden.

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